Bezahlbare Mietpreise in Großstädten und beliebten Gegenden. So lautete das Versprechen der Mietpreisbremse. Seit 3 Jahren ist sie nun in Kraft aber die Einführung zeigte nicht den gewünschten Erfolg.

Die Mietpreisbremse soll die hohen Mieten stoppen
Die Mietpreisbremse soll die hohen Mieten stoppen

Mit Hilfe des neuen Mieterschutzgesetzes soll die Mietpreisbremse ab Januar 2019 besser funktionieren. Mieter sollen stärker vor Mietsteigerungen nach einer Modernisierung geschützt werden.

Wie sehen die Verbesserungen für Mieter aus?

Vermieter dürfen die Kosten nach einer Modernisierung nur noch begrenzt umlegen. Dafür gibt es zukünftig mehrere „Deckel“: Von Elf auf acht Prozent sinkt die Modernisierungsumlage. Ebenfalls darf nach einer Modernisierung die Miete um nicht mehr als drei Prozent pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Beträgt die Miete einer Wohnung sieben Euro pro Quadratmeter darf die Steigerung bei nur 2 Euro liegen. Das gilt für sechs Jahre.

Zukünftig soll ein gezieltes Herausmodernisieren vermieden werden. Das bedeutet, dass langjährige Mieter durch starke Preiserhöhungen, verdrängt werden sollen. Diese Maßnahme gilt als Ordnungswidrigkeit. Mieter müssen bei einem solchen Verstoß mit einem Bußgeld von 100.000 € rechnen. Die Mieter, die durch eine solche Maßnahme aus der Wohnung vertrieben worden sind, haben einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Wer ist von der Mietpreisebremse betroffen?

Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht. Dafür gibt es vier Indikatoren: Mieten steigen stärker als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung ist deutlich stärker als im bundesweiten Schnitt, ein geringer Leerstand besteht bei hoher Nachfrage oder die Bevölkerung zunimmt, ohne dass neuer Wohnraum geschaffen wird.

Was besagt die Mietpreisbremse?

Bei einer Wiedervermietung darf die neue Miete nicht das Nivea u der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent übersteigen.  Ein Vergleich kann mit den örtlichen Mietspiegel gezogen werden. Ist dieser nicht vorhanden, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter oder Mieterverbänden verwendet werden.

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Wer soll die Mietpreisbremse durchsetzen?

Jeder Mieter ist selber zuständig. Eine vorvertragliche Auskunftspflicht wird eingeführt für Vermieter. Sie müssen unaufgefordert und vor Vertragsabschluss darüber Informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt.

Um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen, reicht zukünftige eine Rüge. Der Mieter muss nicht mehr erklären, aus welchen Gründen die Miete seines Erachtens zu hoch ist.

Ab wann gelten die Regelungen?

Der Bundesrat stimmt am 14. Dezember zu. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Einen Monat später soll es in Kraft treten.

Am 14. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt. Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

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