Von einer Indexmiete ist die Rede wenn Vermieter und Mieter eine ständige Anpassung der Miete vereinbaren. Sie ist abhängig von der allgemeinen Preisentwicklung. Damit sind andere Mieterhöhungen ausgeschlossen. Bei beiden Parteien sind klare Vor- und Nachteile zu erkennen.

Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex
Die Indexmiete richtet sich nach dem Verbraucherpreisindex

Mieter treffen nicht selten auf die Begriffe der Staffelmiete oder Indexmieten. Nachfolgend erklären wir, was es damit auf sich hat.

Aufgrund der Inflation ist das Geld jedes Jahr etwas weniger Wert als im Jahr zuvor. Um diesen Effekt entgegenzuwirken, aus Sicht der Vermieter, vereinbaren Vermieter und Mieter oftmals eine Indexmiete. Diese Indexmieten richten sich nach dem Verbraucherpreisindex.

Grundlage der Indexmiete

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie unter Paragraph 557b die gesetzliche Grundlage der Indexmiete. Dort heißt es: „Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).“ Der Index wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

Mieterhöhung nur einmal jährlich zulässig

Eine Indexmiete kann nur einmal im Jahr erhöht werden. Auch steigende Lebenshaltungskosten können die Miete nicht verändern. Das heißt, die Miete bleibt mindestens ein Jahr lang konstant.

Für Mieter bildet dies einen Vorteil, denn Sie können mindestens 12 Monate lang mit ihrer aktuellen Miete kalkulieren, ohne die Unsicherheit zu haben, dass die Miete möglicherweise ansteigen könnte. Ebenfalls sind bei Vereinbarung einer Indexmiete jegliche Arten von Mieterhöhungen ausgeschlossen. Zum Beispiel kann ein Vermieter nicht mit der Begründung eines gestiegenen Mietspiegels die Miete erhöhen.

Ausnahmen gibt es nur bei Investitionen und Modernisierungen. Fallen solche Maßnahmen an, kann es zu Mieterhöhungen kommen, da diese den Wohnwert steigern.

Vorteile bieten sich auch den Vermietern an. Die Indexmiete richten sich nach einer sicheren und objektiven Grundlage, auf der die Mietpreise angepasst werden. So ist auf beiden Seiten eine regelmäßige Mieterhöhung nachvollziehbar und potentielle Konflikte werden ausgeschlossen. Der Vermieter sollte dennoch einige Grundlagen beachten. Eine Erhöhung sollte rechtzeitig beim Mieter angekündigt werden. Ebenfalls sollte der Vermieter die Inflationsrate und allgemeine Preisentwicklung offenlegen.

Ein Kommentar

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