Im Mietvertrag stehen 70 Quadratmeter, die Wohnung hat allerdings nur 60 Quadratmeter. Somit steigen auch die Mietnebenkosten, zumindest dann,  wenn der Vermieter diese teilweise auf Basis der Fläche abrechnet. Die Magna Real Estate AG rät Mietern deshalb, die Wohnung im Zweifelsfall noch einmal nachzumessen.

Mietnebenkosten können aufgrund falsch nachgemessener Größe zu hoch sein
Mietnebenkosten können aufgrund falsch nachgemessener Größe zu hoch sein

Zu hohe Kosten möglich

Die durchschnittlichen Betriebskosten betragen mehr als zwei Euro pro Quadratmeter im Monat. Dieser Betrag erscheint einem Mieter im ersten Blick als gering. Der vermeintlich geringe Betrag summiert sich schnell, da viele Vermieter Betriebskosten wie Wasser und Heizung teilweise nach Größe der Wohnung abrechnen und diese wird oftmals fehlerhaft angegeben. „Eine zu große Wohnfläche als Berechnungsgrundlage bewirkt eine Zahlung für Wohnfläche, die die Mieter gar nicht nutzen“, sagt Vorstandsmitglied, der Magna Real Estate AG, Jörn Reinecke.

Auch Interessant: 3 überraschende Dinge, die Ihr Haus wertvoller machen

Zehn-Prozent-Regel gilt nicht mehr

Vermieter dürfen Heizkosten nur noch bis zu 50 % nach Quadratmetern abrechnen. Wenn in den Wohnungen keine Wasserzähler installiert sind, darf auch die Abrechnung der Wasser- und Abwasserkosten nach der Fläche Abgerechnet werden. Das Bedeutet, für den Mieter kommt es nicht nur auf den eigenen Verbrauch an. Der Verbrauch wird auf die gesamte jeweilige Wohnfläche des Hauses umgelegt. Je größer also Ihre Wohnfläche ist, desto höher fallen die Kosten aus. „Prinzipiell sollte ein Mieter seine Wohnfläche einmal abmessen und überprüfen, ob die angegebene Wohnfläche übereinstimmt. Dies gilt vor allem, seit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die tatsächliche Wohnfläche für Betriebskosten und Mieterhöhungen entscheidend ist“, so Vorstandskollege David Liebig. „Früher mussten Mieter nach der Rechtsprechung hier eine zehnprozentige Abweichung tolerieren.“

Weitere Tipps der Magna Real Estate AG

– Die Wohnfläche entspricht nicht immer der Grundfläche. Vor allem bei Dachgeschosswohnungen kann die Wohnfläche deutlich geringer sein, wenn der Raum unterhalb von Schrägen nicht oder nur teilweise zählt. Das hängt aber auch davon ab, welche Art der Berechnung im Mietvertrag festgehalten ist.

– Ist keine Berechnungsmethode vereinbart, wenden Gerichte die Wohnflächenverordnung an. Das bedeutet, dass beispielsweise typische Kellerräume, Waschküchen oder Garagen nicht mitzählen.

– Ist im Mietvertrag eine Wohnfläche fest vereinbart, kann eine größere Abweichung auch zur Minderung der Miete berechtigen. Die bloße Angabe der Mietfläche – etwa in der Betriebskostenabrechnung – reicht hierfür allerdings in der Regel nicht.

– Auch für die Hausratversicherung ist es wichtig, die richtige Wohnfläche anzugeben. Sonst drohen im Schadensfall finanzielle Verluste.

2 Kommentare

  1. Pingback:Wohnungsnot: Infrastrukturprobleme in Deutschland - Magna Real Estate Immobilien

  2. Pingback:Kaufen Sie Kunst wie ein Profi - Magna Real Estate Immobilien

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert