Laut des Bauherren-Schutzbund e.V. missachten viele Bauunternehmen die Verbraucherschutzrechte des seit 2018 gültigen Bauvertragsrechts. Der Bauherren-Schutzverband wirft den Bauunternehmen bewusste Umgehungsversuche vor. Privaten Bauherren wird zu einer gesunden Portion Skepsis geraten.

Bauunternehmen halten sich nicht an die Verbraucherschutzrechte
Bauunternehmen halten sich nicht an die Verbraucherschutzrechte

Verstoße gegen Verbraucherschutzrechte

Deutschlandweit haben die BSB-Anwälte über 2000 Verträge für private Bauherren geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass sich nicht an die Verbraucherschutzrechte gehalten werden. Es tauchen besonders oft Klauseln auf, die Verbraucherfeindlich sind und sich auf die Angabe von Bauzeit und Zahlungsplan beziehen. Oftmals wurde entdeckt, dass sich die meisten Bauverträge nicht auf eine konkrete Aussage bezüglich des Fertigstellungszeitpunkt beziehen. Laut Gesetzgeber steht den Verbrauchern aber dieses Recht zu. Nur so können sie ihre Finanzierung verlässlich planen und eine mögliche Doppelbelastung beim Umzug vermeiden. Die Situation hat sich aber für die Verbraucher kaum verändert. Es werden zwar Angaben über die Dauer der Bauausführung gemacht, oftmals sucht man aber vergeblich nach einem Baubeginn.

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Häufig überzahlen Bauherren

Bei einem Drittel der geprüften Verträge wurde die neue Regelung zur Begrenzung der Abschlagszahlungen berücksichtigt. Bis zur Abnahme muss der Verbraucher nur 90 Prozent des Gesamtpreises zahlen, so ist es festgelegt. „Diese Regelung hat einen großen Vorteil für private Bauherren. Sie haben ein Druckmittel in der Hinterhand um mögliche Mängel schnell beseitigen zu lassen“, sagt David Liebig, Vorstandsmitglied der Magna Real Estate AG. In Vielen Verträgen ist aber ein Zahlungsplan enthalten, bei denen die letzte Rate bei 5 Prozent oder weniger liegt. Aus diese Summe können Unternehmen im Zweifel verzichten. Somit fällt das Druckmittel für die privaten Bauherren weg.

Bauherren sollen auf Verbraucherschutzrechte bestehen

„Die teils geschickten Formulierungen in solchen Klauseln legen die Vermutung nahe, dass Verbraucher beim Hausbau systematisch übervorteilt werden“, bilanziert Becker von dem Bauherren-Schutzbund e.V. Der Verein geht gegen die verbraucherfeindlichen Verträge im Rahmen seiner Unterlassungsklageaktivitäten vor. Prinzipiell sollten Bauherren nicht davon ausgehen, dass die Unternehmen alle gesetzlichen Verbraucherschutzrechte mit in ihrem Vertrag hineinnehmen. „Wer von den Verbraucherschutzrechten profitieren möchte, sollte sich professionell beraten lassen von einem Fachanwalt. Die Prüfung des Vertrags von einem Fachanwalt ist die sicherste Option, kein Vertragsrisiko einzugehen“, erklärt David Liebig, von der Magna Real Estate AG.

 

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