Im Normalfall zahlen Mieter bei dem Einzug in ihre neue Wohnung eine Mietkaution an den Vermieter. Der Vermieter kann aber nicht frei über die Kaution verfügen, vielmehr gelten klare Regeln.

Der Vermieter darf nicht frei über die Mietkaution verfügen
Der Vermieter darf nicht frei über die Mietkaution verfügen

Bei einem Umzug kommen viele Kosten auf den Mieter zu. In dieser Phase ist die Zahlung einer Mietkaution besonders schmerzlich. Doch warum kann der Vermieter überhaupt eine Mietkaution verlangen?

Muss der Vermieter die Mietkaution zahlen?

Per Gesetz gibt es keine Pflicht, die eine Mietkaution vorschreibt. Sie kann aber im Mietvertrag vereinbart werden. Viele Mieter nutzen diese Gelegenheit. Sobald eine Mietkaution vertraglich vereinbart wurde, muss der Mieter diese auch zahlen. Falls die Zahlung ausbleibt, kann es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen.

Welche Höhe darf die Mietkaution betragen?

Hier schaltet sich das Gesetz mit ein. Die maximale Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen. Entscheidend dabei ist die Nettokaltmiete. Grundsätzlich bleiben die Betriebskosten unberücksichtigt.

Bei der Obergrenze von drei Mieten ist die Art der Sicherheitsleistung nicht bedeutsam, sowohl bei der Barkaution, dem Sparbuch, der Wertpapierpfändung als auch bei der Bürgschaft.  Kommt es sowohl zu einer Barkaution als auch zu einer Bürgschaft werden beide Mietsicherheiten addiert. Auch hier gilt, die Obergrenze von drei Monatsmieten darf nicht überschritten werden. Ausnahmen gelten, wenn eine zusätzliche Bürgschaft freiwillig vom Mieter angeboten wird. Das könnte der Fall sein, wenn Eltern für Ihre Kinder bürgen.

Welche Arten von Kaution gibt es?

Die am häufigsten vorkommende Art von Kautionen ist die Barkaution. Bei Erhalt der Kaution muss der Vermieter diese getrennt von seinem Vermögen anlegen. Dafür gibt es insolvenzsichere Kautionskonten. Für den Mieter ist es möglich, seine Kaution zurückzuerhalten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter das Konto benennt.

Außerdem können Vermieter und Mieter andere Anlageformen vereinbaren. Zum Beispiel die Verpfändung eines Sparbuchs oder eine Kautionsbürgschaft. Jörn Reinecke, Vorstandsmitglied der Magna Real Estate AG empfiehlt, „lassen Sie sich die Kautionszahlung zwingend quittieren und bewahren Sie diese mit dem Mietvertrag auf.“

Wozu darf der Vermieter die Kaution verwenden?

Mit der Kaution werden alle möglichen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis abgesichert. Während des Mieterverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nicht für streitige Forderungen verwenden. Vor Beendigung des Mietverhältnisses darf der Vermieter nur dann an die Kaution ran, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unstreitig ist, wie der BGH entschied (Az.: VIII ZR 234/13).

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